Um Schwarzarbeiter aufzudecken, oder Hartz-IV-Betrüger dingfest zu machen ist in keinster Weise ein Privatdetektiv gefragt. Dieser ermittelt lediglich bei privaten Anliegen. Egal, ob man dabei einen Ehebrecher entlarven will, oder ob man Erben für das Hab und Gut von Tante Luisa sucht. Für eben zuerst genannte Dinge kommt eher ein Detektiv in Frage, der für den Staat arbeitet.
Da sich in diesen Beispielen der Staat betrogen fühlt, muss er einen besonderen Detektiv engagieren. Ein Privatdetektiv ermittelt hier nicht. Steuerhinterzieher und Staatsgeldbetrüger sind Sache eines Wirtschaftsdetektivs. Dieser kann auch von einer Firma angeheuert werden, dass er die Schwarzarbeiter von der Konkurrenz aufdeckt. Ein Privatdetektiv wird hier zwar auch oft beauftragt, jedoch im Folgenden ist der Papierkram um ein Vielfaches problematischer, da die Bürokratie ihren ganz eigenen Weg geht. Wer hingegen hier gleich einen Wirtschaftsdetektiv engagiert, der spart sich viel Zeit und Ärger, um einen Fall der Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung anzuzeigen. Da bei eben diesen Fällen durchaus auch der Staat Interesse daran hat, dass der oder die Täter aufgedeckt werden und somit betrogene Staatsgelder wieder in die Kasse fliesen, läuft ein Verfahren, bei dem ein Wirtschaftsdetektiv ermittelt, beinahe automatisch und mit öffentlichem Interesse an.
Es ist eigentlich ganz leicht, einen Privatdetektiv von einem Wirtschaftsdetektiv zu unterscheiden. Auch, wann man wen am besten beauftragt wird durch eine kleine Grundregel offensichtlich. Man muss sich nur daran erinnern, ob der Staat öffentliches Interesse an der Aufklärung eines Falls haben könnte. Schlichtweg wird es den Fiskus nicht interessieren, wenn der eigenen Ehemann fremd geht, oder wo die Erben von Tante Luisa zu finden sind… jedoch wird er aber durchaus mit großem Interesse wissen wollen, welche Firma Schwarzarbeiter beschäftigt, oder wer sein Geld ins Ausland verschafft hat, ohne dafür Steuern zu bezahlen.
